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FAMILIENRECHT

 

Unser familienrechtliches Tätigkeitsfeld ist weitreichend, so dass nachfolgend nur eine auszugsweise Aufzählung erfolgen kann. Wir beraten /vertreten Sie außer- und gerichtlich in allen Fragen im Zusammenhang mit:

  • Trennung und Trennungsfolgen
  • Ehescheidung und Versorgungsausgleich
  • Unterhaltsrecht
    • Kindesunterhalt
    • Ehegattenunterhalt (Familienunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
    • Unterhalt der Mutter / des Vater eines nichtehelichen Kindes
    • Elternunterhalt z.B. bei Heimunterbringung
    • Verwandtenunterhalt
  • Elterlichen Sorgerecht
  • Umgangsrecht / Besuchsrecht – auch von Großeltern
  • Vermögensauseinandersetzung
    • Zugewinngemeinschaft, insbes. dem Zugewinnausgleich bei Scheidung
    • Gütertrennung oder Gütergemeinschaft
    • bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
    • Rückforderung von Schwiegerelternzuwendungen
    • Schulden aus der Ehe/ gemeinsame Konten
  • Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und dem Hausrat
  • Gewaltschutzverfahren

 

  • Eheliches Güterrecht
  • Zugewinngemeinschaft
  • Gütergemeinschaft
  • Gütertrennung
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Vaterschaftsanfechtung
  • Schadenersatz aus Unterhaltsleistungen nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung
  • Vertragsgestaltung
  • Ehevertrag
  • Trennungsvereinbarung/ Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Partnerschaftsvertrag
  • Erbvertrag/Testament
  • Staatliche Leistungen
  • Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Kindergeld
  • ALG II
  • Steuerfragen/ Wahl der Steuerklasse/ Freibeträge aufgrund Unterhaltsleistungen
  • Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • Allen Scheidungsfragen mit Auslandberührung