FAMILIENRECHT
Unser familienrechtliches Tätigkeitsfeld ist weitreichend, so dass nachfolgend nur eine auszugsweise Aufzählung erfolgen kann. Wir beraten /vertreten Sie außer- und gerichtlich in allen Fragen im Zusammenhang mit:
- Trennung und Trennungsfolgen
- Ehescheidung und Versorgungsausgleich
- Unterhaltsrecht
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt (Familienunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
- Unterhalt der Mutter / des Vater eines nichtehelichen Kindes
- Elternunterhalt z.B. bei Heimunterbringung
- Verwandtenunterhalt
- Elterlichen Sorgerecht
- Umgangsrecht / Besuchsrecht – auch von Großeltern
- Vermögensauseinandersetzung
- Zugewinngemeinschaft, insbes. dem Zugewinnausgleich bei Scheidung
- Gütertrennung oder Gütergemeinschaft
- bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
- Rückforderung von Schwiegerelternzuwendungen
- Schulden aus der Ehe/ gemeinsame Konten
- Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und dem Hausrat
- Gewaltschutzverfahren
- Eheliches Güterrecht
- Zugewinngemeinschaft
- Gütergemeinschaft
- Gütertrennung
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vaterschaftsanerkennung
- Vaterschaftsanfechtung
- Schadenersatz aus Unterhaltsleistungen nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung
- Vertragsgestaltung
- Ehevertrag
- Trennungsvereinbarung/ Scheidungsfolgenvereinbarung
- Partnerschaftsvertrag
- Erbvertrag/Testament
- Staatliche Leistungen
- Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
- Kindergeld
- ALG II
- Steuerfragen/ Wahl der Steuerklasse/ Freibeträge aufgrund Unterhaltsleistungen
- Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Allen Scheidungsfragen mit Auslandberührung