c) Unpfändbare Hauptforderung, § 394 BGB . 3. Die Erfüllbarkeit der Forderung des A gegen B liegt somit vor. Erfüllbarkeit der Hauptforderung Hauptforderung (Schadenersatz aus Art. Hauptforderung (Passivforderung; Forderung des Insolvenzschuldners gegen den Gläubiger) bezeichnet. Erfüllbarkeit der Hauptforderung: Der Anspruch, der aufgerechnet werden (Hauptforderung) soll, muss bereits entstanden sein. Hauptforderung. Nach § 271 I BGB ist der Schuldner im Zweifel berechtigt, sofort zu leisten. 3.1.4 Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der Hauptforderung 3.1.5 Aufrechnungserklärung 3.1.6 Wirkung der Aufrechnung 3.1.7 Ausschluss der Aufrechnung 3.2 Aufrechnung in der Insolvenz 3.2.1 Zulässige Aufrechnung 3.2.2 Unzulässige Aufrechnung 3.2.3 Geltungsbereich 3.2.3.1 Insolvenzgläubiger 3.2.3.2 Massegläubiger 3.2.3.3 Insolvenzverwalter Fälligkeit der Gegenforderung (des Finanzamtes). Als Hauptforderung gilt die Forderung des Aufrechnungsgegners. 2. Als … Aufrechnungserklärung 105 5. nach Relevanz . Daher kann z.B. Damit Aufrechnungslage (+) 2. Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen 12 III. BFHE 160, 108; NVwZ 1991, 104 (Ls.) unerlaubte Handlungen, Unpfändbarkeit). Neben dem Steueranspruch … Erfüllbarkeit der Hauptforderung (= Aufrechnender muss Leistung bewirken dürfen) 2. § 38 i.V.m. Erfüllbarkeit der Hauptforderung. Erfüllbarkeit der Hauptforderung 1. Erfüllbarkeit der Hauptforderung Die aufrechnende Partei muß leisten können und dürfen; Wirksamkeit und Fälligkeit der Gegenforderung Die Forderung der aufrechnenden Partei muß fällig und durchsetzbar sein. Fälligkeit ist also nicht erforderlich. Der Begriff "Erfüllungssurrogat" ist der Terminologie des BGB fremd. Erfüllbarkeit der Hauptforderung; Durchsetzbarkeit der Gegenforderung; Aufrechnungserklärung, § 388 BGB; Kein Ausschluss Kraft Vereinbarung; Kraft Gesetzes ; Rechtsfolge Erlöschung der Forderungen mit Rückwirkung, § 389 BGB; Die Aufrechnung ist ein Erfüllungssurrogat, wie z.B. Durchsetzbarkeit der Gegenforderung. Fall Nr. unbegründet . 1. Die Hauptforderung des K gegen V aus § 823 I BGB müsste erfüllbar sein. Erfüllbarkeit der Hauptforderung Ferner ist für die Aufrechnungslage die Erfüllbarkeit der Hauptforderung notwendig. Es liegt kein Aufrechnungsverbot vor. A. Grundlage: Unterscheidung zwischen Begründung (von Aufrechnungsrechten) und Eingriffen (in Aufrechnungsrechte) I. Begründung von Aufrechnungsrechten -- nur nach allgemeinem Zivilrecht -- … d) Erfüllbarkeit der Hauptforderung 103 3. Zulässigkeit der Klage. Hauptforderung ist dabei die Forderung, die man mit der Aufrechnung zum Erlöschen bringen möchte. III. Tz. Vollwirksamkeit und Fälligkeit der Hauptforderung sind demgegenüber nicht … Erfüllbarkeit der Hauptforderung. BGB. Konkursrechtliche Voraussetzungen. Die Forderung, gegen die der Schuldner aufrechnet, muss erfüllbar sein. Lohnforderungen 16 2. Da Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Verjährung erlöschen. b) An der für eine wirksame Aufrechnung im Zeitpunkt des Zuganges der Aufrechnungserklärung erforderlichen Erfüllbarkeit der Hauptforderung fehlt es, wenn ein Darlehensnehmer unter Berufung auf ein in unverjährter Zeit nicht ausgeübtes und deswegen erloschenes Sondertilgungsrecht gegen den noch nicht fälligen Darlehensrückzahlungsanspruch des … Carsten Farr ERICH SCHMIDT VERLAG §§ 383 ff. Begründetheit der Klage. Erfüllbarkeit der Forderung des Aufrechnungsgegners 1 III. a) Beschlagnahmte Hauptforderung, § 392 BGB. Kontextvorschau beim Überfahren mit der Maus immer nur bei Klick auf . Aufrechnungsverbote 104 a) Beschlagnahmte Hauptforderungen 104 b) Hauptforderungen aus unerlaubter Handlung 104 c) Un pfänd bare Hauptforderungen 105 d) Vereinbarte und aus Treu und Glauben abgeleitete Aufrechnungsverbote 105 4. Erfüllbarkeit der Hauptforderung (die Forderung, gegen die der Schuldner aufrechnet muss entstanden, somit erfüllbar sein) So entsteht die ESt mit Ablauf des Kalenderjahres nach §38 AO i.V.m. II. Erfüllbarkeit - Rechtslexiko . - Erfüllbarkeit der Hauptforderung - Durchsetzbarkeit der Gegenforderung, § ... Deshalb hat der Verwalter die Hauptforderung in der Frist des § 146 InsO geltend zu machen (BGHZ 169, 158; BGH ZIP 2008, 1593). Bei AGB beachte § 309 Nr. Aufrechnungserklärung: einseitige, empfangsbedürftige WE a) Problem: Bedingung gem. Aufrechnung gegen abgetretene oder gepfändete Hauptfor­ derungen..... 29 1.3.1 Aufrechnung gegen an Dritte abgetretene § 36 Abs.2 S.2 AO, und damit erfüllbar. Hintergrund. Der Begriff "Erfüllungssurrogat" ist der Terminologie des BGB fremd. Skripten von Alpmann Schmidt – das komplette Examens-wissen, systematisch und klausurtypisch aufbereitet Schuldrecht AT 2 23. : ØOR 125 Ziff. Neben dem Steueranspruch … Rücktrittsgrund wegen nicht oder nicht vertragsmäßig erbrachter Leistung 1. Rücktrittserklärung §349 BGB 2. Erfüllbarkeit der Hauptforderung; Gleichartigkeit der Leistungen; Es gelten grundsätzlich die Regeln von OR 120 ff. Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der Hauptforderung. Das ist der Fall, wenn die in § 387 BGB normierten objektiven Tatbestandsmerkmale, nämlich Gegenseitigkeit, Gleichartigkeit, Durchsetzbarkeit der Hauptforderung und Erfüllbarkeit der Gegenforderung gegeben sind (vgl. (3) Erfüllbarkeit der Hauptforderung (Passivforderung) (4) Kein Aufrechnungsausschluss b) Aufrechnungserklärung Fall 89: Susi Sorglos hat von Oskar Ohnegeld noch 1000 € aus einem Autoverkauf zu bekommen. 2. Da eine Leistungszeit weder bestimmt noch aus dem Umständen zu entnehmen ist, ist die Hauptforderung sofort erfüllbar, § 271 I BGB. Prüfungsschema §346 BGB. Aufrechnungserklärung, § 388 BGB. Klageforderung ist entstanden, ist aber durch Aufrechung erloschen. Dabei wird die Forderung, gegen die aufgerechnet wird, als . SCHULDRECHT AT 2 2012 Annegerd Alpmann-Pieper Rechtsanwältin und Notarin in Münster Dr. Christoph Pechstein Rechtsanwalt Meike Raschat Rechtsanwältin in Münster Umfang des Aufrechnungsverbotes 16 1. Erfüllbarkeit der Hauptforderung sowie Durchsetzbarkeit und Fälligkeit der Gegenforderung erforderlich. Aufrechnungserklärung , § 388 ... wenn Leistungszeit und Leistungsort der Hauptforderung vereinbart wurden und für die Gegenforderung ein anderer Leistungsort besteht. Der Aufrechnung darf kein vertragliches oder gesetzliches Aufrechnungsverbot entgegenstehen. 1 EStG. der Verjährung, soweit nicht Steueransprüche betroffen sind) behaftete Forderungen aufgerechnet werden. Die Aufrechnung stellt ein Rechtsgeschäft dar, durch das gegenseitige und gleichartige Vielmehr muss in zeitlicher Hinsicht nur der Moment erreicht sein, ab dem der Schuldner die Forderung erfüllen kann. Aufrechnungserklärung des A, § 388 BGB (+) A: „sie seien ja jetzt endlich quitt“ und „B habe keinerlei Ansprüche gegen ihn“ Mietanspruch W gegen T (16.000,- Euro) gem. Sie ist daher erfüllbar. Erfüllbarkeit der Hauptforderung; Wirksamkeit und Fälligkeit der Gegenforderung (keine Einrede, § 390 BGB) kein Aufrechnungsverbot; Die Aufrechnung wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem sich die beiden Forderungen zum ersten Mal aufrechenbar gegenüberstanden (Eintritt der Aufrechnungslage), d. h. von diesem Zeitpunkt an gelten die Forderungen - soweit sie sich decken - als … Erfüllbarkeit der Hauptforderung 5. Die Wirkung der Aufrechnung beschreibt § 389, wonach die Aufrechnung bewirkt, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt als erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind. Entscheidung des Gerichts LÖSUNGSVORSCHLAG Fälligkeit der Gegenforderung (muss fällig sein) Ausnahme: B bestreitet die Forderung des A (§ 390 BGB - einredebehaftet) Besonderheiten nach § 226 AO: Abs.2 - Einschränkung zulasten des FA (grds.) Gegenstand der Aufrechnung können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sowie schuldrechtliche Ansprüche aller Art sein. Die Forderung gegen die aufgerechnet werden soll, muss erfüllbar sein. Teil 3 Aufrechnung in der Insolvenz des Aufrechnungsgegners . Erfüllbarkeit der Hauptforderung. d. Erfüllbarkeit der Hauptforderung (+) Es wurde keine Zeit bestimmt, sodass der Schadensersatzanspruch sofort von A bewirkt werden kann, § 271 I BGB. 2 BGB) Literaturhinweise: a) Allgemein: Looschelders SAT § 14 II, III Brox/Walker SAT § 12 IV, V Medicus/Lorenz SAT Rn. 1 Nr. 5 Examensrepetitorium Zivilprozessrecht . Erforderlich sind somit eine Haupt - und eine Gegenforderung zwischen zwei Personen. Erklärung der Aufrechnung 8 IV. Grund: Unsicherheit über die Rechtslage soll vermieden werden. Nicht erforderlich ist, dass sie vollwirksam und fällig ist. Gegenseitiger Vertrag 2. 1.2.4 Erfüllbarkeit der Hauptforderung..... 29 1.2.5 Zusätzliche Voraussetzung für den Steuerpflichtigen..... 29 1.3. Rücktritt 1. Nicht erforderlich ist dagegen, dass sie wirksam entstanden, durchsetzbar oder fällig ist. 2 Er ist jedoch nicht berechtigt, einen Diskonto abzuziehen, es sei denn, dass Übereinkunft oder Übung einen solchen gestatten. Fälligkeit der Hauptforderung ist dabei nicht erforderlich. Nicht erforderlich ist, dass sie voll wirksam und fällig ist. Aufrechnungserkärung §388 BGB. auch gegen anfechtbare oder mit einer Einrede (z.B. Erfüllbarkeit der Hauptforderung. Ergebnis. Sodann hat die Vorinstanz zutreffend erkannt, dass die Hauptforderung im Zeitpunkt der Verrechnungserklärung nur im Umfang von einer Monatsmiete erfüllbar war: Nach ihren Feststellungen sah der Mietvertrag vom 9./10. 125, Art. Kraft Gesetzes. Gegenforderung (Aufrechnungsforderung; Aktivforderung; Forderung des Insolvenzgläubigers gegen den Schuldner) bezeichnet. Fälligkeit der Gegenforderung: Die Forderung, mit der der Schuldner aufrechnen will, muss fällig sein. Gleichartigkeit, Vollwirksamkeit und Fälligkeit, Erfüllbarkeit der Hauptforderung). Erfüllbarkeit. Denn es geht nicht darum, dass diese Forderung durchgesetzt wird. 5 Examensrepetitorium Zivilprozessrecht . § 535 Abs.2. Erfüllbarkeit Fälligkeit Grundregel (§ 271 I BGB) Verbrauchsgüterkauf (§ 474 III BGB) Grenzen rechtsgeschäftlicher Vereinbarungen (§ 271a BGB) Fixgeschäfte Absolutes Fixgeschäft Relatives Fixgeschäft (§ 323 II Nr. Hauptforderung Hauptforderung ist die Forderung, die durch die Aufrechnung zum Erlöschen gebracht werden soll. 2. Erfüllbarkeit Erfüllbarkeit ist der Zeitpunkt, in dem geleistet werden darf, § 271 I BGB. Hauptforderung … 1 392 BGB regelt den Fall der Beschlagnahme der Hauptforderung, also Pfändung nach §§ 829 ff ZPO ). Das Aufrechnungsverbot... 2 393 BGB regelt den Fall, dass gegen eine Forderung, die aus einer unerlaubten Handlung entstanden ist, nicht... More ... BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR … Erfüllungssurrogate. 5.Hauptforderung: Erfüllbarkeit - Entgegen dem Wortlaut ("fällig") genügt hier Erfüllbarkeit; weder Klagbarkeit noch Einredefreiheit erforderlich 6.Kein Verrechnungsverbot - Gesetzliche Verrechnungsverbote, z.B. Begriff Erfüllung ist Schuldtilgung durch Bewirken der geschuldeten Leis- tung an den Gläubiger. Auf die Fälligkeit und auf die insoweit nur deklaratorische Festsetzung des Anspruches durch den … Vollstreckungsschutz, Stundung und Erlass – sowie weitere Wege zur Wahrung steuerlicher Rechte von Dr. iur. Voraussetzung der Aufrechnung Aufrechnungslage, § 387 BGB Gegenseitigkeit (der Forderungen) Gleichartigkeit Erfüllbarkeit der Hauptforderung Durchsetzbarkeit der Gegenforderung Aufrechnungserklärung, § 388 BGB Kein Ausschluss Kraft Vereinbarung Kraft Gesetzes Rechtsfolge Erlöschung der Forderungen mit Rückwirkung, § 389 BGB (mehr …) 10 Stand: 22. Da sie sich inzwischen mit Oskar zerstritten hat, tritt sie ihre Forderung an Gustav Grämlich ab. Sortierung nach Datum nach Relevanz. rung erforderlichen Erfüllbarkeit der Hauptforderung fehlt es, wenn ein Darlehensnehmer unter Berufung auf ein in unverjährter Zeit nicht ausgeübtes und deswegen erloschenes Sonder-tilgungsrecht gegen den noch nicht fälligen Darlehensrückzahlungsanspruch des Darlehens-gebers mit einer verjährten Gegenforderung aufrechnen will. IV. Sie fällt nach § 271 I oft mit der Fälligkeit zusammen, kann jedoch früher eintreten . 126; Verrechnungserklärung Art. grundsätzlich bedingungsfeindlich. c. Erfüllbarkeit der Hauptforderung . Aufrechnungsausschlüsse kraft Gesetzes oder Vereinbarung gelten allerdings auch im Insolvenzverfahren (vgl. Erfolgsaussichten der Klage auf Schadensersatz . Erfüllbarkeit der Hauptforderung: Da die Aufrechnung Erfüllungssurrogat ist, setzt sie voraus, dass die Hauptforderung erfüllbar ist. Ein auflösend bedingter Anspruch kann aufgerechnet werden, nicht jedoch ein aufschiebend bedingter Anspruch. Erfüllbarkeit der Forderung des Aufrechnungsgegners (sog. Entsprechend dem BGB setzt die Aufrechnung auch im Steuerrecht die Gleichartigkeit und Gegenseitigkeit der Ansprüche, die Erfüllbarkeit der Hauptforderung und die Fälligkeit der Gegenforderung voraus. Die Erfüllbarkeit der Leistung bezeichnet den Zeitpunkt, von dem ab der Schuldner leisten darf und der Gläubiger die Leistung grundsätzlich abnehmen muss (siehe Erfüllbarkeit). Zum Unterschied zwischen Fälligkeit und Erfüllbarkeit vgl. 3. kein Ausschluss der Aufrechnung (vertraglich oder § 393, § 394 BGB) Haupt- und Hilfsaufrechnung . Es darf keine Einrede und kein Aufrechnungsverbot entgegenstehen. Die Aufrechnung gem. Hauptforderung) muss ihrerseits nicht fällig sein. Unzulässigkeit nach § 96 Abs. §36 Abs. d) Fälligkeit und Durchsetzbarkeit der Gegenforderung Weiterhin müsste die Forderung des B gegen O aus § 433 II BGB fällig und durchsetzbar sein. Fälligkeit Gegenforderung, Erfüllbarkeit Hauptforderung + 4. vor Konkurseröffnung bzw. Privatrecht BGB IIa/b. Es sind: Gegenseitigkeit, Gleichartigkeit, Fälligkeit und Durchsetzbarkeit der Gegenforderung sowie Erfüllbarkeit der Hauptforderung. Beispiel: Verjährung, §§ 194 ff. BGB IV. Erfüllbarkeit der Hauptforderung 1. Hauptforderung Hauptforderung ist die Forderung, die durch die Aufrechnung zum Erlöschen gebracht werden soll. 2. Erfüllbarkeit und die Erfüllbarkeit (Aufrechnung - Erfüllbarkeit) der Hauptforderung, gegen die aufgerechnet werden soll. 5. II. Aufrechnungserklärung. Aufrechnung / 1.4 Erfüllbarkeit der Hauptforderung. oben Rn. B. Aufrechungserklärung, § 388 BGB Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 19.11.2013 - II ZR 18/12-). Entsprechend dem BGB setzt die Aufrechnung auch im Steuerrecht die Gleichartigkeit und Gegenseitigkeit der Ansprüche, die Erfüllbarkeit der Hauptforderung und die Fälligkeit der Gegenforderung voraus. Als Hauptforderung gilt die Forderung des Aufrechnungsgegners. Fälligkeit der Gegenforderung: Die Forderung, mit der der Schuldner aufrechnen will, muss fällig sein. Mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis kann nicht aufgerechnet werden, wenn sie durch Verjährung oder Ablauf einer Ausschlussfrist erloschen sind. Fall Nr. Die Forderung, gegen die aufgerechnet wird (Hauptforderung), muss entstanden (erfüllbar) sein. Die Vorinstanz hat zutreffend nicht nur den Bestand, sondern auch die Erfüllbarkeit der Hauptforderung verlangt. Bedeutung für das Vollstreckungsverfahren. durchaus einredebehaftet sein kann), solange sie erfüllbar ist. Kein Verrechnungsverbot (Art. Rz. Dieses Erfordernis wird besonders deutlich, wenn man das Beispiel einer verzinslichen Darlehensforderung … Die Hauptforderung des A gegen B nach § 426 II 1 BGB müsste auch erfüllbar sein. 126) Schuldner hat nicht verzichtet gemäss Art. Im Zweifel sofort, § 271 I BGB. Die Hauptforderung muss entstanden und erfüllbar sein. -Erfüllbarkeit der Hauptforderung §392 BGB Aufrechnung gegen beschlagnahmte Forderung Durch die Beschlagnahme einer Forderung wird die Aufrechnung einer dem Schuldner gegen den Gläubiger zustehenden Forderung nur dann ausgeschlossen, wenn der Schuldner seine Forderung nach der Beschlagnahme erworben hat oder wenn seine Forderung erst nach der Fachsemester Tags: Mietvertrag, Bürgschaft, Anfechtung, Aufrechnung Prokura, Haustürgeschäft auch für künftige Seiten. Erfüllbarkeit der Hauptforderung (braucht noch nicht fällig sein) 4. §§390, 393, 394 BGB: Einrede, vorsätzl. Hauptforderung) Die Forderung des Aufrechnungsgegners ist erfüllbar, sobald sie entstanden ist. Auflage – ET: 10/2018 Die Forderung, gegen die aufgerechnet wird, braucht noch nicht fällig zu sein, sie muss jedoch erfüllbar sein (§ 271 Abs. d. Wirksamkeit, Fälligkeit und Einredefreiheit der Gegenforderung . 2. Die Aufrechnung gem. Kein Ausschluss. dd) Erfüllbarkeit der Hauptforderung Der Anspruch auf ESt-Erstattung 23 war mit Ablauf des 31.12.23 entstanden, vgl. … Erfüllbarkeit liegt vor, wenn der Schuldner leisten kann, so dass der Gläubiger die Annahme der Leistung nicht verweigern darf, ohne in Annahmeverzug zu geraten (BGHR 02, 925). Erfüllbarkeit der Hauptforderung Der Schuldner der Hauptforderung (d.h., der Aufrechnende) muß leisten dürfen. Fallabwandlung. 5. SchKG 213] Verrechnung im Kollokationsverfahren . Erfüllbarkeit liegt dann vor, wenn geleistet werden darf. Auch gegen anfechtbare oder mit der Einrede der Verjährung behaftete Forderungen kann aufgerechnet werden. Wirkung der Aufrechnung 9 V. Ausschluß der Aufrechnung 10 B Aufrechnung im Arbeitsverhältnis ii I. Allgemeines H II. Die Forderung, mit der aufgerechnet werden soll, wird als . 2 BGB AT III B. Durch Parteivereinbarung. BGB und der Selsbthilfeverkauf gem. 124 Abs. Bedeutung für das Vollstreckungsverfahren. Erfüllbarkeit der Hauptforderung; Papierfundstellen. 7 || Rz. I. Rücktrittsgrund (Vertrag oder aus Gesetz) Privatrecht BGB IIa/b. Bewilligung der Nachlassstundung mussten die gleichen Personen berechtigt gewesen sein [vgl. Gegenstand der Aufrechnung können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sowie schuldrechtliche Ansprüche aller Art sein. 3 BGB, siehe hierzu auch diesen Beitrag. d) Öffentlich-rechtliche Hauptforderung, § 395 BGB. Auflage 2020 ISBN: 978-3-86752-722-4 1 Der Schuldner (Erklärender) gibt zugangsbedürftige WE an Gläubiger ab. Klage ist . In der Literatur wird er fast durchgängig verwandt, jedoch ist man sich über seine Bedeutung nicht ganz einig. Bei der Prozessaufrechnung liegt jedoch eine zulässige, weil innerprozessuale Bedingung vor. und daber abzuweisen! Erfüllungssurrogate. Grundsatz Verrechnung durch den Konkursgläubiger bei der … Aufrechnungsvertrag 106 6. 97) darf nicht unmöglich sein, muss aber noch nicht unbedingt fällig sein. Aufrechnung / 1.4 Erfüllbarkeit der Hauptforderung. Hauptforderung ist die Forderung, die durch die Aufrechnung zum Erlöschen gebracht werden soll. erfüllbarkeit Die Erfüllbarkeit der Hauptforderung ist gegeben, wenn der Anspruch ent-standen ist (§ 271 BGB). Die rechtsvernichtenden Einwendungen im Einzelnen I. Erfüllung, § 362 BGB 1. Dies bedeutet, dass die Hauptforderung anders als die Gegenforderung nicht durchsetzbar sein muss (z.B. § 388 S. 2 bei Gestaltungsrechten unzulässig. Vorliegen einer Aufrechnungserklärung Abweichend von § 266 erlaubt die Aufrechnung damit auch eine Teilerfüllung einer Forderung. a) Gegenseitigkeit der Forderungen § 387 BGB setzt voraus, dass zwei Personen sich gegenseitig Leistungen schulden. Prüfungsschema §323 Abs.1 BGB. In der Literatur wird er fast durchgängig verwandt, jedoch ist man sich über seine Bedeutung nicht ganz einig. LUDWIG -MAXIMILIANS -UNIVERSITÄT MÜNCHEN SEITE 6 VON 12 6/12 . fälligkeit Der aufzurechnende Anspruch (Gegenforderung) muss nicht nur bestehen, V. Vorzeitige Erfüllung 1 Sofern sich nicht aus dem Inhalt oder der Natur des Vertrages oder aus den Umständen eine andere Willensmeinung der Parteien ergibt, kann der Schuldner schon vor dem Verfalltage erfüllen. b) Hauptforderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, § 393 BGB. BB 1990, 1126; BB 1990, 1404; BStBl II 1990, 523; nach Datum . Zweck des § 394 BGB l4 - II - Seite IV. die Hinterlegung nach §§ 372 ff. Abs.3 - Einschränkung zulasten des Stpfl. 4. Erfüllbarkeit ist der Zeitpunkt, in dem geleistet werden darf, § 271 I BGB. Erfüllbarkeit (nicht erforderlich: Durchsetzbarkeit) Insolvenzrecht I Grundzüge: Aufrechnung in der Insolvenz 6 . Einredefreiheit ist nicht erforderlich. 2 BGB). , kommt auch eine Aufrechnung gegen eine verjährte Steuerforderung nicht in Betracht. Die Aufrechnung ist in den §§ 387 bis 396 BGB geregelt. und die Erfüllbarkeit (Aufrechnung - Erfüllbarkeit) der Hauptforderung, gegen die aufgerechnet werden soll. I Propädeutische Hausarbeit im Bürgerlichen Recht Bewertung: 16 Punkte Wintersemester 2007 / 2008 im 3.

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